Lebenslagen
Schule
1. Schulpflicht und Schularten
7. Sonderschulen
Die Sonderschule dient der Erziehung, Bildung und Ausbildung von Schülern mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf, die – trotz entsprechender und gegebenenfalls auch sonderpädagogischer Hilfen – in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren können.
Entsprechend den unterschiedlichen Behinderungen und den daraus resultierenden Problemfeldern werden insbesondere folgende Sonderschultypen angeboten:
- Schule für Blinde
- Schule für Sehbehinderte
- Schule für Hörgeschädigte
- Schule für Sprachbehinderte
- Schule für Erziehungshilfe
- Schule für Körperbehinderte
- Schule für Geistigbehinderte
- Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung
- Förderschule (ehemals: Schule für Lernbehinderte)
Sonderschulen werden teilweise auch als Heimsonderschule oder Schule am Heim geführt.
Aufnahme in diese Schulen finden vor allem solche Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, dem trotz des Angebots besonderer Hilfen in den Grund- und Hauptschulen nicht entsprochen werden kann.
Eine Auflistung aller Sonderschulen in Baden-Württemberg finden Sie in unserem Behördenwegweiser unter "S", "Schulen: Sonderschulen".
Weitere Informationen über Einrichtungen für Behinderte finden Sie auf den Seiten des " Kultusportal Baden-Württemberg".